KUNDMACHUNG FWP-Änderungsverfahren T511/6 - FWP-Katasteranpassung - Verordnung
KUNDMACHUNG - VERORDNUNG
1. Gemäß § 65 Abs 8 Z 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., i.V.m. § 53 der Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl.Nr. 32/2020 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Thomatal am 16.09.2022 eine Änderung des Flächenwidmungsplanes für den Bereich
T511/6: "Katasteranpassung"
beschlossen hat.
2. Der geänderte Flächenwidmungsplan liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden auf.
3. Diese Änderung des Flächenwidmungsplanes tritt mit dem auf den Beginn dieser Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.
Der Bürgermeister: Klaus Drießler e.h.
veröffentlicht: 17.10.2022 ALRG
Verordnung FWP-Katasteranpassung T511/6

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Gewidmetes Bauland in Thomatal
In der Schmalzermoossiedlung, im Ortsteil Gruben, in der Thomataler Sonnseite sowie im Ortskern Thomatal sind bebaubare Grundstücke im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen.