Aktuelles aus der Gemeinde Thomatal
Forstpflanzenbestellung 2021
Landesforstdirektion

In der Beilage finden Sie die Preisliste und das Bestellformular für die Forstpflanzenbestellung 2021. Es wird gebeten, die Bestellungen bis 16.03.2020 an
zu übermitteln.
Seitens der Behörde wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 idgF, jeder Waldeigentümer verpflichtet ist, Kahlflächen und Räumden mit standortstauglichen Forstpflanzen aufzuforsten. Die Forstsachverständigen der Gruppe Umwelt und Forst der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg und der Landesforstgarten Salzburg beraten Sie gerne.
veröffentlicht: 17.02.2021