Kundmachung Informationsschreiben Jagdbehörde
Jagdperiode 2025-2033
Mit 1. Jänner 2025 beginnt im Land Salzburg die neue Jagdperiode für die weiteren neun Jahre.
BH-Tamsweg Jagdbehörde
Zahl: 30503-406/22/554-2023
Entsprechend den jagdrechtlichen Bestimmungen sind der Bestand und die Abgrenzungen von Jagdgebieten neu festzustellen, wenn sich maßgebliche Voraussetzungen geändert haben. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Jagdgebietsinhaber sowie in Ausnahmefällen von Amtswegen.
Der Antrag auf Feststellung eines neuen Jagdgebietes oder einer Änderung der Grenzen eines bestehenden Jagdgebietes hat einen Übersichtsplan im Katastermaßstab und einen Grundbuchsauszug (nicht älter als sechs Monate) zu enthalten.
Weiters sind anlässlich der Änderung oder Neufeststellung von Eigenjagdgebieten die wirksam werdenden Vorpachtrechte festzustellen. Die Vorpachtrechte auf Jagdeinschlüsse sind vom Vorpachtberechtigten (Jagdgebietsinhaber) entsprechend den jagdrechtlichen Bestimmungen ebenfalls rechtzeitig vor Beginn der neuen Jagdperiode zu beantragen und von der Behörde bescheidmäßig festzustellen.
Für das rechtzeitige Einbringen von Änderungen der Jagdgebietsflächen oder Feststellung eines neuen Eigenjagdgebietes sowie der wirksam werdenden Vorpachtrechte auf Jagdeinschlüsse wird der 30. Juni 2024 festgesetzt.
Allfällige Vereinbarungen über die Abrundung von Jagdgebietsteilen auf Dauer der Jagdperiode zur zweckmäßigen Ausübung der Jagd und Ausgestaltung der Jagdgebietsfläche sind der Behörde unter Anschluss eines Lageplanes anzuzeigen.
Hinweis: Vorlagen für Jagdpachtverträge finden sich auf der Homepage der Salzburger Jägerschaft.
Mit freundlichen Grüßen Für die Bezirkshauptfrau: DI DI Sebastian Lipp, Bakk.techn
veröffentlicht: 10.11.2023 ALRG