Öffentliche Information FWP-Änderung T511/8 - Thomatal-Ost
ÖFFENTLICHE INFORMATION FWP-Änderungsverfahren T511/8 Thomatal-Ost
Gemäß § 65 Abs. 1, letzter Satz des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 idgF. hat der Beschlussfassung des Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, wenn die Änderungsfläche 5.000 m² überschreitet, eine ausreichende Öffentlichkeitsarbeit voranzugehen.
Die Gemeinde Thomatal gibt hiermit öffentlich bekannt, dass für den Ortsteil Thomatal-Ost eine Bauland-Flächenwidmungsausweisung umgesetzt werden soll.
Der gegenständliche Bereich liegt im östlichen Bereich des Gemeindehauptortes am Schwemmkegel des Burgbaches. Gemäß gegenwärtigem FWP der Gemeinde ist der Bereich gänzlich als Grünland – Ländliches Gebiet (GLG) ausgewiesen. Lt. aufsichtsbehördlich genehmigten REK 2018 wurde für den betroffenen Bereich kein eigener Entwicklungsbereich vorgesehen, da das mögliche „Entwicklungskapital“ der Gemeinde an anderen Standorten im Gemeindegebiet festgelegt wurde (z.B.: Bereich des Baulandsicherungsmodells).
Aufgrund der bestehenden und rechtmäßig errichteten Objekte wurde im REK jedoch die Eingliederung in den Siedlungsschwerpunkt festgelegt und soll nun dieser Bereich teilweise einer Baulandwidmung zugeführt werden.
Die Erstellung eines Bebauungsplanes ist gem. § 50 ROG 2009 idfF. nicht erforderlich.
Geplant ist die Ausweisung unterschiedlicher Baulandkategorien (LK, DG, EW bzw. auf VGD) für insgesamt 13 Grdst. bzw. Teilflächen davon im Gesamtausmaß von ca. 11.500 m², um dem gebauten Bestand die entsprechende Würdigung im FWP zukommen zu lassen, sowie um eine raumordnungsrechtliche Grundlage für etwaig geplante Nachverdichtungsvorhaben zu bilden.
Hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf die Baulandbilanz ist darauf hinzuweisen, dass keine neuen, selbstständig bebaubaren Bauplätze in diesem Verfahren ausgewiesen werden und sich damit die Baulandreserve der Gemeinde nicht ändern wird.
Aufgrund der Größe der TAÄ-Fläche (> 5.000 m²) ist ein Beschluss des Auflagenentwurfes erforderlich und wird das FWP-TAÄ-Verfahren entsprechend den rechtl. Grundlagen und gemäß § 65 ROG 2009 idgF. vollzogen.
Trägern öffentlicher Interessen und Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, können schriftlich Äußerungen im Zuge der öffentlichen Auflage an die Gemeinde Thomatal vorbringen.
Eine Darstellung der betroffenen Fläche wird in den Abbildungen dargestellt.
Für nähere Informationen steht Ihnen Roland Gappmaier im Gemeindeamt Thomatal (Tel.: 06476/250-15) während der Amtsstunden zur Verfügung.
Für den Bürgermeister: AL Roland Gappmaier e.h.
veröffentlicht: 11.09.2023 ALRG